(C) 2021 pp by: promedico

Unsere AGB



Teilnahmebedingungen Congressveranstaltung

Mit Ihrer Anmeldung zu einer von der Congress-Organisation Pro Medico angebotenen Congressveranstaltung, akzeptieren Sie die nachfolgenden Teilnahmebedingungen der Pro Medico Medizinische Fortbildungs- und Congressorganisationsgesellschaft, Postfach 1313, D-67108 Mutterstadt verbindlich und vollumfänglich:

1. Teilnahmebedingungen
Die Anmeldung zu einer von Pro Medico angebotenen Congressveranstaltung ist verbindlich mit der Absendung an Pro Medico (im Folgenden mit Congress-Organisation bezeichnet). Mit schriftlicher Anmeldung oder Absendung der Internetbuchung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen als wirksam vereinbart und vollumfänglich akzeptiert an. Die Teilnahmebedingungen sind im Rahmen der Online-Buchung in den Anmeldeprozess eingearbeitet, das Lesen und Akzeptieren der Teilnahmebedingungen wird bei der Online-Anmeldung aktiv bestätigt. Pro Medico weist darauf hin, dass bei Buchung einer durch Pro Medico angebotenen beruflichen Fortbildung (Kurs, Workshop, Congress) kein Widerrufsrecht nach §§ 312 g, 355 BGB gegeben ist, da im Sinne des Gesetzes eine berufliche Fortbildung kein Vertragsabschluss im Sinne eines Verbrauchers darstellt. Nach § 13 BGB ist die Eigenschaft des Verbrauchers nur gegeben, wenn dem Rechtsgeschäft nicht überwiegend ein beruflicher oder gewerblicher Zweck zugrunde liegt. Bei den von Pro Medico angebotenen berufsbezogenen Fortbildungen liegt kein Abschluss im Sinne des Verbrauchergeschäft vor und es besteht bei diesen Online zur Buchung angebotenen, berufsbezogenen Fortbildungen kein Widerrufsrecht. Die Buchung wird mit der Absendung verbindlich und rechtskräftig getätigt. Im Falle einer Post/Fax Anmeldung kann die Anmeldung nur bearbeitet werden, wenn auf dem Anmeldebogen durch Unterschrift bestätigt wird, dass die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert werden. Die Congress-Organisation behält sich das Recht vor, Anmeldungen zurückzuweisen und Buchungen abzulehnen, z.B. von Personen aus nichtmedizinischen Bereichen oder auch ohne Angabe von Gründen. Mit der Anmeldung zu Präsenz-Veranstaltungen werden die jeweils gültigen Zutrittsbedingungen nach dem Infektionsschutzgesetz und die Hausordnung von Pro Medico bzw. des Congressveranstaltungsortes verbindlich akzeptiert. Sie erhalten die Teilnahmebestätigung, Rechnung und alle weiteren Informationen per eMail an die bei der Buchung angegebene eMail Adresse (bei Post/Fax Anmeldungen per Post). Es erfolgen keine zusätzlichen Informationen auf dem Postweg. Dem Teilnehmer obliegt sicherzustellen, dass die Congress-Organisation immer über die aktuelle eMail Adresse des Teilnehmers verfügt, damit alle Informationen und Unterlagen für die Teilnahme an der gebuchten Congressveranstaltung hierfür zugestellt werden können. Nach erfolgter, vollständiger Gutschrift der Congressgebühren, erhält der Teilnehmer vor der Veranstaltung per eMail die Logindaten für den Download der Eintrittskarte, des Teilnahmezertifikates und weiterer Unterlagen, sofern diese vorgesehen sind. Die Eintrittskarte ist vom Teilnehmer auszudrucken und zur Veranstaltung mitzubringen. Der Ausdruck am Veranstaltungsort ist für den Teilnehmer kostenpflichtig. Die übermittelte Eintrittskarte ist personifiziert und nicht übertragbar. Sie verliert ihre Gültigkeit, sofern sie weitergegeben wird, ebenso mit dem Verlassen der Congresskontrollbereiche. Jeder Teilnehmer ist für die sichere Verwahrung der Eintrittskarte selbst verantwortlich. Die Congress-Organisation übernimmt keine Haftung für den Verlust von Eintrittskarten. Jegliche Vervielfältigung von Logindaten oder der Eintrittskarte ist unzulässig, führt zur Strafanzeige und unbefugt vervielfältigte oder überlassene Logindaten oder Eintrittskarten schließen den Besuch der Congressveranstaltung aus. Der Ticket-Code (QR-Code) auf der Eintrittskarte wird am Einlass des Kontrollbereichs elektronisch erfasst. Der Teilnehmer ist beim Zutritt und während der gesamten Congressveranstaltung verpflichtet, die Eintrittskarte zur Kontrolle und Registrierung bereit zu halten und auf Verlangen jederzeit vorzuweisen. Ausgeschlossen ist der Zutritt und die Teilnahme ohne Eintrittskarte ebenso wie ein Zutritt mehrerer Personen mit dem gleichen Eintrittskarte. Jeglicher Versuch, eine Eintrittskarte mehrfach zu nutzen wird zur Strafanzeige führen. Die Teilnehmer akzeptieren mit der Buchung und dem Erwerb der Congresskarte die Teilnahmebedingungen der Congressveranstaltung in allen Punkten und vollumfänglich vereinbart.

2. Leistungen
Mit Versand der Teilnahmebestätigung und mit Rechnungsausgleich ist der Zugang und die Inanspruchnahme der ausgeschriebenen Leistungen verbunden. Diese werden auf der Homepage der Congressveranstaltung unter dem Stichwort „Gebühren“ ausführlich beschrieben. Auf Leistungen die nicht unter dem Punkt „Gebühren“ aufgeführt werden, hat der Teilnehmer keinen Anspruch. Grundsätzlich beinhaltet die Leistung die jeweils gebuchte Kategorie der Congresskarte, mit der die Teilnahme an der Congressveranstaltung ermöglicht wird. In den Gebühren sind keine Konsumationsleistungen enthalten. Mit enthalten ist ein Teilnahmezertifikat, das nach der Veranstaltung vom Teilnehmer auf der Homepage der Congressveranstaltung unter dem Punkt „Download“ online abgerufen, heruntergeladen, ausgedruckt und gespeichert werden kann. Der Erhalt des Teilnahmezertifikates ist davon abhängig, dass die vollständige Anwesenheit während der Congressveranstaltung durch Scan-Kontrollen am Ein-/Auslass erfasst werden konnte. Die Congressgebühren können als Kosten für beruflich bedingte Fortbildungen steuerlich geltend gemacht werden.

3. Zahlung
Ab dem Zeitpunkt der Buchung sind die Congressgebühren an Pro Medico geschuldet und zur Zahlung fällig. Die Congressgebühren, wie sie im Rahmen der Anmeldung bekanntgegeben wurden, sind in voller Höhe und ohne Abzüge (wie z. B. Bankgebühren, Spesen, Wechselkursunterschiede oder ähnliches) vom Teilnehmer innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels auf das angegebene Konto der Congress-Organisation zu überweisen. Die Congress-Organisation ist berechtigt und hat den Anspruch, ab dem Zeitpunkt der Buchung die Congressgebühren mit Rechnung zu fordern und die Congressgebühren sind durch den Teilnehmer geschuldet. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung 8 Wochen (60 Tage) vor dem Veranstaltungstermin. Der Congress-Organisation bleibt die Wahl des Zeitpunktes der Rechnungsstellung jedoch vorbehalten. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer den in der Rechnung angegebenen Zahlungstermin für die Zahlung der Congessgebühren. Bei Verstreichen des angegebenen Zahlungsziels entsteht Verzug, auch ohne Mahnung. Sollte das Zahlungsziel überschritten werden, fallen zusätzliche Verzugskosten von € 5,00 an. Sollte die Zahlung bei Verzug angemahnt werden müssen, fallen zusätzliche Mahnkosten von € 10,00 an. Die Congress-Organisation ist im Fall des fortwährenden Zahlungsverzugs berechtigt, die Leistungen eines Rechtsanwaltes und/oder einer Inkassoinstitution in Anspruch zu nehmen, wodurch zusätzliche Kosten für den Teilnehmer anfallen. Offene Gebühren und Kosten bleiben bis zum vollständigen Ausgleich an Pro Medico durch den Teilnehmer geschuldet. Teilzahlungen sind keine möglich. Für den rechtzeitigen Zahlungseingang ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Doppelzahlungen verursachen zusätzliche Kosten. Mit der Rücküberweisung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von € 5,00 an, die vom Rücküberweisungsbetrag abgezogen werden. Für die Bearbeitung einer Umbuchung/Stornierung/Ersatzpersonstellung wird, zusätzlich zu den anfallenden Gebühren, eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 mit Rechnung erhoben, die vor der beantragten Bearbeitung zur Zahlung fällig wird. Die Bezahlung von Congressgebühren durch das Einlösen eines Gutscheins ist nur bei der Buchung bestimmter, hierfür vorgehaltener Angebote der Congress-Organisation und nur bei Online-Buchung über die Congress-Homepage der Congress-Organisation möglich. Die Gutscheineinlösung ist nur bei Buchung möglich und nachträglich werden Gutscheine nicht akzeptiert oder eingelöst. Die Kontingente für Gutscheine sind begrenzt. Der Anspruch zur Einlösung von Gutscheinen hängt davon ab, dass dieses Kontingent noch nicht ausgeschöpft ist. Pro Person ist nur ein Gutschein einlösbar. Gutscheine sind nicht kombinierbar mit anderen Aktionen. Bei bereits getätigter Buchung kann nachträglich kein Gutschein eingelöst werden. Einzuhalten ist das auf dem Gutschein angegebene Datum, der Gutschein verfällt danach ersatzlos. Die Barauszahlung eines Gutscheins ist generell nicht möglich. Im Rahmen der Buchung kann eine abweichende Rechnungsadresse angegeben werden. Sofern nachträglich, nach Bestätigung der Buchung eine Änderung der Rechnungsadresse gewünscht und beantragt wird, fällt hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 an. Diese wird vor der Änderung mit Rechnung erhoben. Teilnehmer haben das Recht, bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin eine Ersatzperson zu benennen, die das von Ihnen gebuchte Congressarrangement vollständig übernimmt und an Ihrer Stelle die gebuchte Veranstaltung besuchen und die personifizierte Eintrittskarte erhalten wird. In diesem Fall wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 30,00 erhoben, die mit Rechnung zur Zahlung fällig wird, bevor die geänderte Eintrittskarte ausgestellt wird. Tritt ein Dritter in die Vereinbarung ein, so haften Beide gemeinsam gegenüber der Congress-Organisation als Gesamtschuldner. Ist die Buchung zu einem reduzierten Congresspreis und/oder einer bestimmten Teilnahmekategorie erfolgt, muss die Ersatzperson auch zur Inanspruchnahme dieser Reduktion und Teilnahmekategorie berechtigt sein, ansonsten wird der jeweils gültige Congressnormalpreis berechnet und der Differenzbetrag der Ersatzperson in Rechnung gestellt.

4. Stornobedingungen/Umbuchung/Ersatzperson
Ab dem Zeitpunkt der Buchung sind die Congressgebühren vollständig zur Zahlung fällig und die Stornierung kostenpflichtig. Die Congress-Organisation räumt dem Congressteilnehmer die Möglichkeit ein, die Stornierung ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen vorzunehmen: Bei einer Stornierung bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin fallen Stornogebühren in Höhe von 50% des jeweils gebuchten Congressgebühr an. Ab diesem Zeitpunkt, oder wenn keine Teilnahme (NoShow) an der Congressveranstaltung erfolgt, betragen die Stornogebühren 100% der Congressgebühr. Zur Vermeidung von Stornogebühren wird Teilnehmern das Recht eingeräumt, bis 30 Tage vor dem Congressveranstaltungstermin eine Ersatzperson zu benennen, die das vom Teilnehmer gebuchte Congressarrangement vollständig übernimmt und an Stelle dessen in Anspruch nehmen wird. In diesem Fall wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 30,00 mit Rechnung erhoben und fällig, bevor die Umbuchung erfolgen kann. Tritt ein Dritter in die Vereinbarung ein, so haften Beide gegenüber der Congress-Organisation als Gesamtschuldner. Ist die Congressbuchung zu einem ermäßigten Congresspreis oder in einer bestimmten Teilnahmekategorie (z.B. Mitglieder, WeHe/Studenten und ähnliches) erfolgt, muss auch die Ersatzperson zur Inanspruchnahme der Congresspreisreduktion und/oder der Teilnahmekategorie berechtigt sein, ansonsten wird der jeweils gültige Congressnormalpreis berechnet und der Differenzbetrag der Ersatzperson in Rechnung gestellt. Im Falle einer Stornierung gelten diese Bedingungen unabhängig vom Grund der Stornierung. Ärztliche Atteste finden keine Berücksichtigung. Für die Bearbeitung einer Umbuchung/Stornierung/Ersatzpersonstellung wird, zusätzlich zu anfallenden Gebühren, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 vereinbart, die mit Rechnung erhoben und fällig wird. Die Stornoerklärung bzw. der Antrag auf Ersatzpersonstellung wird nur bearbeitet, wenn diese der Congress-Organisation Pro Medico, innerhalb der vorstehend angegebenen Zeiträume, schriftlich auf dem Postweg an Pro Medico, Postfach 1331, D-67108 Mutterstadt oder per eMail an info@congresse-im-dialog.de zugestellt wird. Für den Zugang und die Wahrung der benannten Fristen, ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich.

Die Congress-Organisation empfiehlt dem Teilnehmer den Abschluss einer Seminar-Versicherung zur Absicherung möglicher Stornokosten und der Folgen einer Stornierung (Hotel-, Reisekosten u.ä.). Anbieter derartiger Versicherungen sind im Internet unter „Seminar-Versicherung“ zu finden. Sofern dem Teilnehmer die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung oder auch an Teilen der Veranstaltung infolge von Verhinderung, Krankheit bzw. Ausfall oder Verspätung des gewählten Verkehrsmittels, bei WEB-Veranstaltungen durch technische IT-Probleme oder Mängel bzw. der Nichterfüllung der erforderlichen Systemvoraussetzungen nicht möglich ist, entsteht dadurch kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erlass der Congressgebühren.

5. Änderungen/Verlegung/Absage
Der Teilnehmer erklärt sich bereits mit der Buchung einverstanden, dass die Congress-Organisation berechtigt ist, jederzeit notwendige Änderungen in Bezug auf die gebuchte Veranstaltung, den Veranstaltungsort, das Programm, den Ablauf, die Art der Veranstaltung (Präsenz- oder WEB-Veranstaltung) und den Veranstaltungstermin vorzunehmen. Dieses ist kurzfristig und mehrfach möglich und der Teilnehmer hat diese Vereinbarung mit der Buchung verbindlich akzeptiert. Behördlich angeordnete Verlegungen/Absagen einer Veranstaltung (gleich aus welchem Rechtsgrund – wie beispielsweise im Falle einer besonderen gesundheitlichen Gefahr) sind von der Congress-Organisation unter keinem Umstand zu vertreten. Ansprüche hieraus können vom Teilnehmer keine abgeleitet werden. Im Falle einer Absage/Verlegung wegen einer solchen behördlichen Anordnung, oder im Falle der Höheren Gewalt, bleibt es der Congress-Organisation vorbehalten, einen neuen Termin zu bestimmen, zu dem die bestehende Buchung, inklusive aller vereinbarten Bedingungen, ihre Gültigkeit behält. Eine kostenfreie Stornierung der Teilnahme aufgrund einer Verlegung der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Sobald von der Congress-Organisation ein neuer Termin mitgeteilt werden kann, sind die Fristen entsprechend Ziffer 4 unter Berücksichtigung des neuen Veranstaltungsdatums gültig. Teilnehmern wird das Recht eingeräumt, bis 30 Tage vor dem neuen Veranstaltungstermin eine Ersatzperson zu benennen, die das vom Teilnehmer gebuchte Congressarrangement vollständig übernimmt. Für die Bearbeitung einer Stornierung/Ersatzpersonstellung wird, zusätzlich zu den anfallenden Gebühren, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 vereinbart, die mit Rechnung erhoben und fällig wird. Die Congress-Organisation ist berechtigt, die Veranstaltung oder Veranstaltungsteile bei zu geringer Teilnehmerzahl oder dem Ausfall von Referenten abzusagen oder auf ein anderes Datum zu verlegen. Diese Verlegung/Absage ist auch kurzfristig möglich. Die Congress-Organisation ist auch berechtigt, nur Veranstaltungsteile abzusagen bzw. zu verlegen, beispielsweise bei zu geringer Teilnehmerzahl oder dem Ausfall von Referenten für einzelne Teile. Auch dies ist kurzfristig möglich. Die Congress-Organisation ist selbstverständlich bemüht, Absagen, Änderungen oder Verlegungen so rechtzeitig wie der Congress-Organisation möglich mitzuteilen. Im Falle einer Verlegung/Absage der Veranstaltung oder Teilen der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, einen Gutschein in Höhe geschuldeter oder bereits gezahlter Congressgebühren für eine andere Congressveranstaltung der Congress-Organisation zu akzeptieren. Eine Rückzahlung von Congressgebühren wird ausgeschlossen. Vorrangig vor einer Absage ist die Congress-Organisation immer berechtigt, die Veranstaltung bezüglich Termin und/oder Ort und/oder Programminhalten zu verlegen. In diesem Fall bleibt die Anmeldung verbindlich, eine Stornierung/Umbuchung der Teilnahme aufgrund der Verlegung/Änderung von Programm/Ort und/oder Datum ist ausgeschlossen. Sobald die Congress-Organisation einen neuen Termin mitteilen kann, sind die Fristen entsprechend Ziffer 4 unter Berücksichtigung des neuen Veranstaltungsdatums gültig. Mit diesen Bedingungen erklärt sich der Teilnehmer bereits mit der Buchung ausdrücklich einverstanden. Sollte die Durchführung der geplanten Congressveranstaltung als Präsenz-Veranstaltung nicht möglich sein, dann ist die Congress-Organisation berechtigt, anstelle der Präsenz-Congressveranstaltung eine WEB-Veranstaltung am gleichen oder anderen Datum mit dem gleichen Programm durchzuführen. Mit einer erforderlichen Änderung einer geplanten Präsenz-Congressveranstaltung in eine WEB-Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer bereits mit der Buchung einverstanden. Sollte die Absage/Verlegung/Änderung von Präsenz-Congressveranstaltungen in Web-Veranstaltungen von der Congress-Organisation nicht zu vertreten sein, so werden jegliche Schadensersatzansprüche des Teilnehmers in diesem Zusammenhang ausgeschlossen (auch bezogen auf die dann unnötige Buchung etwaiger Reisemittel und/oder Übernachtungen). Ansprüche auf Ersatz- und/oder Ausgleichszahlungen der Teilnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn die Congress-Organisation hätte dies vorsätzlich/grob fahrlässig verursacht. Anderweitige Stornierungs-/Umbuchungsmöglichkeiten bestehen nicht und sind vereinbart ausgeschlossen. Im Falle einer notwendigen, von der Congress-Organisation nicht zu vertretenden Absage oder Verlegung der Veranstaltung, Absage oder Verlegung von Veranstaltungsteilen, Programmänderungen, Umstellung von einer Präsenz-Congressveranstaltung in eine Web-Veranstaltung, liegt kein Fall des § 323 BGB vor. Der Teilnehmer ist diesbezüglich auch nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Congress-Organisation diesen Umstand vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hätte.

6. Haftung
Die Congress-Organisation haftet nicht für von ihr nicht zu vertretender Absagen/Verlegungen/Änderungen oder einer Veranstaltungsumplanung von einer Präsenz-Congressveranstaltung in eine Web-Veranstaltung, es sei denn, die Congress-Organisation hätte die Absage/Verlegung/Änderung/Umplanung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Etwaige Schadensersatzansprüche diesbezüglich sind begrenzt auf den Schaden in Höhe der gebuchten Congressgebühr. Ansprüche wegen weitergehendem Schaden werden übereinstimmend ausgeschlossen. In einem solchen, von der Congress-Organisation nicht zu vertretenden Fall ist der Rücktritt des Teilnehmers ausgeschlossen. Der Teilnehmer erklärt sich bereits mit der Buchung ausdrücklich damit einverstanden, im Falle einer notwendigen Absage einen Gutschein für die geschuldeten oder bereits gezahlten Congressgebühren zur Verwendung bei einem alternativen Congressangebot der Congress-Organisation zu akzeptieren. Auch diesbezüglich sind weitergehende Schadensersatzansprüche ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dieser Schaden wäre vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Congress-Organisation herbeigeführt. Eine Haftung der Congress-Organisation für Unfälle, Krankheit, Infektionen, Sach- oder Personenschäden, den Verlust von Gepäck, Kleidung, Wertgegenständen, Lehr- und/oder Unterrichtsmaterial oder anderer Gegenstände des Teilnehmers während der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt in ausschließlicher Eigenverantwortung der Teilnehmer. Die Haftung der Congress-Organisation für Pflichtverletzungen oder unerlaubte Handlungen von der Congress-Organisation selbst oder seiner Erfüllungsgehilfen ist für sämtliche Schäden ausgeschlossen, die keine Personenschäden darstellen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind. Sämtliche Teilnehmer halten sich während der Dauer der Congressveranstaltung, auf dem Veranstaltungsgelände und im Veranstaltungsgebäude auf eigene Gefahr auf. Die Congress-Organisation haftet nicht für Teilnehmer und deren Verhalten.

7. Rechtsübertragung/Datenschutz
Die Congress-Organisation ist berechtigt, zur Vertragsabwicklung die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen erlangten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz im erforderlichen Umfang zu verarbeiten, zu nutzen und zu speichern. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer zu, dass die Congress-Organisation die personenbezogenen Daten sammeln und verwenden darf, die mit der Buchung zur Verfügung gestellt werden. Außerdem erlaubt der Teilnehmer mit der Anmeldung, dass die Congress-Organisation über Fortbildungen, Congressveranstaltungen oder ähnliches aus dem Angebots- und Tätigkeitsbereich der Congress-Organisation Pro Medico, gemäß der geltenden Datenschutzrichtlinie, informieren darf. Diese Einwilligung darf jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der Congress-Organisation widerrufen werden. Der entsprechende Widerruf ist zu richten an: Congressorganisation Pro Medico, Postfach 1313, D-67108 Mutterstadt oder per eMail an info@congresse-im-dialog.de. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhält die Congress-Organisation ohne Anspruch auf Vergütung die ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte sowie unwiderrufliche Berechtigung, Bild- und/oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung und/oder den Teilnehmern herstellen zu lassen, sowie diese Aufnahmen selbst oder durch Dritte oder gemeinsam mit Dritten ganz oder teilweise öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich vorzuführen, zu archivieren, in Datenbanken einzuspeisen, zu vervielfältigen, unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts zu bearbeiten und für Public-Relation-Zwecke durch die Congress-Organisation zu nutzen. Wenn der Teilnehmer dieser Vereinbarung nicht zustimmt, ist eine Teilnahme an der Congressveranstaltung nicht möglich. Die Congress-Organisation ist weiter berechtigt, die angefertigten Aufnahmen in Print-Medien, im audio-visuellen Bereich auf Bild- und/oder Tonträgern jeglicher Art zur gewerblichen oder nicht gewerblichen Nutzung, durch Verkauf, Vermietung oder Verleih zu verbreiten und/oder zu verwerten sowie im Rahmen sämtlicher, noch unbekannter Nutzungsarten bzw. Nutzungswege zu nutzen. Diese Rechte sind auch ohne Zustimmung des Teilnehmers zur Nutzung der angefertigten Bild- und/oder Tonaufnahmen zur Nutzung der Congress-Organisation auf Dritte übertragbar. Das Fotografieren im Rahmen der Veranstaltung durch Teilnehmer ist ausschließlich für den privaten Gebrauch gestattet. Das Aufzeichnen oder Fotografieren von Vorträgen und/oder Präsentationen ist ausdrücklich untersagt, da diese urheberrechtlich geschützt und geistiges Eigentum der Congress-Organisation und/oder der Dozenten sind. Ein Verstoß stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und kann nach §§ 106-111a UrhG strafrechtlich verfolgt werden. Die Weitergabe jeglicher Bild-/Ton-/Videoaufnahmen auf Homepages oder Internet-Plattformen sowie sozialen Medien (Facebook, Instagram, youtube oder ähnliches) sind ausdrücklich untersagt. Die Anfertigung von Aufnahmen für private Zwecke, ist ausschließlich ohne Blitz oder sonstige Lichtverstärker gestattet. Die Arbeit von Fernsehteams oder Fotografen der Congress-Organisation darf nicht behindert oder verweigert werden. Das Mitbringen von speziellen Aufzeichnungsgeräten (für Film-/Tonaufnahmen) ist nicht gestattet. Die Nutzung von Smartphones für die Anfertigung von Ton-, Film- und/oder Videoaufnahmen sind auch für den privaten Gebrauch ausdrücklich untersagt. Bei Nichtbeachtung entsprechender Anweisungen der Ordnungskräfte des Veranstalters diesbezüglich, kann der Verweis oder Ausschluss an der Congressveranstaltung und dem Congressgelände ausgesprochen werden, ohne Ersatzansprüche des Teilnehmers. Teilnehmer erkennen die Ausübung des Hausrechts durch die Congress-Organsiation an.

8. Congress- /Kursmaterialien
Schriftliche Unterlagen, die von der Congress-Organisation und/oder den ReferentInnen den Congressteilnehmern zur Verfügung gestellt werden, dienen ausschließlich der Vertiefung vermittelter Vortragsinhalte. Congress- oder Unterrichtsmaterialien bleiben geistiges Eigentum der Congress-Organisation und/oder der Vortragenden. Alle an die Congressteilnehmer im Rahmen der Congressveranstaltung oder von Congresskursen überlassenen Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Es ist untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben. Das Congressmaterial darf auch nicht zur Einsicht weitergegeben, kopiert oder gespeichert werden und bleibt auch nach Überlassung an die Congressteilnehmer ausschließliches Eigentum der Congress-Organisation und/oder der Vortragenden. Damit erklärt sich jeder Congressteilnehmer ausdrücklich einverstanden. Im Falle von Zuwiderhandlungen behält sich die Congress-Organisation Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche, sowie die strafrechtliche Verfolgung der Urheberrechtsverletzung nach §§ 106-111a UrhG vor.

9. Zusätzliche anfallende Gebühren
Übersicht zusätzlich anfallender Gebühren die mit der Buchung, für den Fall des Eintretens, verbindlich vereinbart werden. Übersicht vom Teilnehmer zu tragender Zusatzkosten: Verzug € 5,-; Zahlungserinnerung (Mahnung) € 10,-; pauschale Bearbeitungsgebühr € 30,-; Änderung der Rechnungsadresse € 10,-; Ersatzpersonstellung € 30,-; Bescheinigungen € 10,-; Bank-(Rück-) Überweisungen € 5,-; Kosten für Inkasso: Im Falle der Beauftragung eines Rechtsanwaltes hat der Teilnehmer die Kosten nach der jeweils geltenden Rechtsanwaltsgebührenordnung, im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros die gesamten anfallenden Kosten nach Aufwand zu bezahlen, wobei diese nicht über den Höchstsätzen der Inkassogebührenverordnung, in der jeweils geltenden Fassung liegen dürfen.

10. Verwirkungsklausel
Ansprüche des Teilnehmers, die nicht spätestens 14 Tage nach der schriftlichen Bekanntgabe durch die Congress-Organsiation oder dem Ende der Congressveranstaltung schriftlich geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Diese Frist gilt auch bezüglich der Ausführungen zu allen Ziffern dieser Teilnahmebedingungen.

11. Nebenabreden
Nebenabreden zu den vereinbarten Teilnahmebedingungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind mit der Congress-Organisation schriftlich vereinbart. Teilnehmer die sich auf Nebenabreden berufen, müssen die Wirksamkeit der Nebenabreden (bezüglich Schriftform und Vollmacht) nachweisen.

12. Änderungen
Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Abmachungen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

13. Schlussbestimmungen/Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen/Stornobedingungen/Haftungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung soll dann eine Regelung treten, die dem Willen der Congress-Organisation Pro Medico am nächsten kommt.

Recht: Vereinbart wird für alle juristischen Auseinandersetzungen die Anwendung und Geltung deutschen Rechts. Das gilt auch für Teilnehmer mit ständigem Wohnsitz im Ausland. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle und die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Erfüllungsort: Der Veranstaltungsort der Congressveranstaltung ist als Erfüllungsort vereinbart.

Gerichtsort: Als Gerichtsort wird Ludwigshafen am Rhein für Congressveranstaltungen von Pro Medico in Deutschland vereinbart, das gilt auch für Teilnehmer mit ständigem Wohnsitz im Ausland.

Geschäftssitz der Congress-Organisation:
Pro Medico, Medizinische Fortbildungs- und Congressorganisationsgesellschaft mbH
Postfach 1331
D-67108 Mutterstadt

eMail: info@congresse-im-dialog.de
Homepage: www.Congresse-im-Dialog.de


(V2:01-2021)